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   BayObLG, 16.12.1999 - 2St RR 209/99   

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https://dejure.org/1999,4928
BayObLG, 16.12.1999 - 2St RR 209/99 (https://dejure.org/1999,4928)
BayObLG, Entscheidung vom 16.12.1999 - 2St RR 209/99 (https://dejure.org/1999,4928)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - 2St RR 209/99 (https://dejure.org/1999,4928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revision; Unterbringung ; Zuständigkeit; Voraussetzungen; Verweisung ; Tatverdacht

  • Judicialis

    StPO § 333; ; StPO § 328 Abs. 2; ; StPO § 337; ; StGB § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 328 Abs. 2; GVG § 24 Abs. 2; StGB § 63

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 177
  • BayObLGSt 1999, 175
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.08.1977 - RReg. 3 St 179/77
    Auszug aus BayObLG, 16.12.1999 - 2St RR 209/99
    Das nach § 333 StPO statthafte (BGHSt 26, 106; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 328 Rn. 14, § 333 Rn. 1 m. w. N.) und im übrigen zulässige Rechtsmittel (zur Frage der Beschwer des Angeklagten vgl. BGH aaO; BayObLGSt 1977, 143) führt zumindest vorläufig zum Erfolg.

    Dessen Prüfung hat sich nach § 337 StPO aber darauf zu erstrecken, ob die den hinreichenden Tatverdacht bejahende Entscheidung des Berufungsgerichts frei ist von Rechtsfehlern (BayObLGSt 1977, 143/145 m. w. N.).

  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1999 - 2St RR 209/99
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, die den Angeklagten außerordentlich beschwert, eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen des § 63 StGB erfordert; dies hat der Bundesgerichtshof immer wieder hervorgehoben (StV 1999, 482, 485 ff.; NStZ 1999, 611).
  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98

    Erforderlichkeit der Prognose der Begehung vergleichbarer Taten für eine

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1999 - 2St RR 209/99
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, die den Angeklagten außerordentlich beschwert, eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen des § 63 StGB erfordert; dies hat der Bundesgerichtshof immer wieder hervorgehoben (StV 1999, 482, 485 ff.; NStZ 1999, 611).
  • BGH, 15.04.1975 - 1 StR 388/74

    Voraussetzungen für die Anfechtung eines Urteils mit der Revision - Aufhebung des

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1999 - 2St RR 209/99
    Das nach § 333 StPO statthafte (BGHSt 26, 106; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 328 Rn. 14, § 333 Rn. 1 m. w. N.) und im übrigen zulässige Rechtsmittel (zur Frage der Beschwer des Angeklagten vgl. BGH aaO; BayObLGSt 1977, 143) führt zumindest vorläufig zum Erfolg.
  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09

    Anforderungen an ein Urteil der Berufungsstrafkammer bei Verweisung an das

    Für die vorliegende Fallgestaltung, nämlich dass gerügt wird, dass das Berufungsgericht zu Unrecht eine Verweisungsentscheidung nach § 328 Abs. 2 StPO getroffen hat, lässt sich den Entscheidungen BayObLG NStZ-RR 2000, 177 und BGH NJW 1975, 1236 entnehmen, dass jedenfalls das BayObLG eine Sachrüge für ausreichend erachtete.

    Für die zweite Auffassung spricht hingegen, dass es letztendlich bei der Begründung der Verweisungsentscheidung, ob nämlich hinreichender Tatverdacht für die Begehung der schwerwiegenderen Straftat, für die die Zuständigkeit des Amtsgerichts bzw. des Berufungsgerichts nicht gegeben war, besteht (vgl. zu diesem Maßstab: BayObLG NStZ-RR 2000, 177 f.; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 328 Rdn. 7), um Fragen geht, die üblicherweise in Revisionsentscheidungen auf die Sachrüge hin geprüft werden und sich das entsprechende Verweisungsurteil nur zu dieser Frage verhält.

    Das bedeutet, dass das Berufungsgericht in seiner Entscheidung aufzeigen muss, dass hinreichender Tatverdacht bezüglich eines Deliktes besteht, für das seine Rechtsfolgenkompetenz nicht ausreicht (BayObLG NStZ-RR 2000, 177; Paul in: KK-StPO 6. Aufl. § 328 Rdn. 10).

  • OLG Koblenz, 14.02.2005 - 1 Ss 17/05

    Berufungsurteil einer kleinen Strafkammer: Notwendiger Inhalt bei Verweisung an

    Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft vom 25. Januar 2005 weist der Senat auf die Entscheidung des BayObLG vom 16. Dezember 1999 - 2 St RR 209/99 - hin (NStZ-RR 2000, 177), der er sich anschließt.
  • OLG Dresden, 16.12.2022 - 2 Ws 270/22

    Bleibt bei überschlägiger Prognose der Straferwartung offen, ob der Strafbann des

    Dem Ausnahmecharakter entsprechend bedeutet "Erwartung" mehr als bloße "Möglichkeit"; der Senat definiert sie als eine "aufgrund konkreter Umstände gewisse Wahrscheinlichkeit" (vgl. BayObLG NStZ-RR 2000, 177 (178), dort zur Erwartung einer Maßregelanordnung nach § 63 StGB), die das eröffnende Gericht aufgrund einer überschlägigen Prognoseentscheidung, ähnlich der Entscheidung über den hinreichenden Tatverdacht, anhand der allgemeinen Strafzumessungserwägungen und unter Berücksichtigung des gesamten Ermittlungsergebnisses nach § 160 Abs. 2 StPO festzustellen hat (Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt GVG 65. Aufl., Rdnr. 4 m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.09.2021 - 1 RVs 156/21

    Hebt das Berufungsgericht eine auf § 412 StPO gestützte amtsgerichtliche

    Zunächst kann der Senat offen lassen, ob die Rüge der fehlerhaften Verweisungsentscheidung mit der Verfahrensrüge (vgl. BGHSt 42, 205 hinsichtlich der Rüge einer unterbliebenen Verwerfungsentscheidung) oder mit der Sachrüge geltend gemacht werden kann, wie für die dem vorliegenden Fall ähnliche Konstellation der Rüge, die Verweisung sei zu Unrecht ergangen, teilweise in Rechtsprechung und Literatur angenommen (so namentlich BayObLG NStZ-RR 2000, 177; Quentin , in: Münchener Kommentar zur StPO, § 328 Rn. 46; aA Paul in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 328 Rn. 15; offen gelassen von OLG Hamm NStZ-RR 2009, 379).
  • BayObLG, 31.07.2023 - 203 StRR 283/23

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts durch das Revisionsgericht

    Für die Begründung der Zuständigkeit ist vielmehr die Rechtsfolgenerwartung aufgrund einer überschlägigen Prognoseentscheidung, ähnlich der Entscheidung über den hinreichenden Tatverdacht im Sinne des § 203 StPO, unter Berücksichtigung aller ermittelter rechtsfolgenerheblichen Umstände zu bestimmen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12. September 2019 - 202 StRR 1609/19 -, juris Rn. 6; BayObLG, Beschluss vom 16. Dezember 1999 - 2St RR 209/99 -, juris).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
    Deshalb ist auch die unterlassene Verweisung an die große Strafkammer des Landgerichts nicht zu beanstanden; denn diese erfordert in Fällen der vorliegenden Art unter anderem, dass die Verhandlung so weit geführt wurde, dass nicht mehr zu erwarten ist, dass sich die Ahndung der Tat innerhalb der Rechtsfolgenkompetenz des gegenwärtig mit der Sache befassten Gerichts finden lässt (vgl. BGHSt 45, 58/60; BayObLGSt 1999, 175/176).
  • LG Offenburg, 19.10.2017 - 2 KLs 207 Js 21540/16
    Dazu wäre erforderlich, dass ein mit Tatsachen belegter hinreichender Tatverdacht bezüglich aller die Unterbringung rechtfertigender Tatbestandsmerkmale gegeben ist, der die Anordnung der Maßregel mit Wahrscheinlichkeit erwarten lässt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16.12.1999, Az. 2 St RR 209/99; OLG Rostock, Beschluss vom 14.05.2004, Az. 1 Ss 44-04 I 20/04).
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